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Ärzte und Kliniken müssen Patient Kopien der Krankenakte kostenlos als pdf übersenden

9. Oktober 2020

LG Dresden 29-05-2020 | RA P. Christmann
 
(8.10.2020) Will der Patient wissen, was bei seiner Behandlung geschehen ist und ob er zum Beispiel falsch behandelt wurde, benötigt er dazu Informationen. Diese kann er nur aus der Behandlungsakte entnehmen. Die Einsicht in die Behandlungsakte nach § 630g BGB kostet Geld, nämlich Kopierkosten und Versandkosten. Das Landgericht Dresden zeigt nun einen einfacheren, kostengünstigeren und schnelleren Weg für Klinik und Patient auf: die Klinik muss dem Patienten, der dies so fordert, auch eine kostenlose PDF – Kopie der Behandlungsakte übersenden (LG Dresden, Urteil vom 29. Mai 2020 – 6 O 76/20) ...

Quelle: christmann-law.de
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