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Heute hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers vom 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) wirksam war.
Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden ...
Quelle: msagd.rlp.de