Außerordentliche Kündigung des MDK-Geschäftsführers wirksam

9. Juli 2020

Heute hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers vom 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) wirksam war.

Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden ...

Quelle: msagd.rlp.de
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