BDPK

BDPK: Änderungsbedarf beim GVWG

19. November 2020

Beim Entwurf zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sieht der BDPK Korrekturbedarf: Das betriff die Festlegungen zu den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser und zu den Mindestmengen sowie das Thema Public Reporting der Reha-QS-Daten. Die Situation auf den Intensivstationen erfordert es, die Personaluntergrenzen in der Pflege auszusetzen ...

Quelle: bdpk.de
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