Beteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten der COVID-19-Epidemie

24. September 2020

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/21769 

Die COVID-19-Pandemie führt zu erheblichen zusätzlichen Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen und für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2020-03-corona-schutzschirme/gkv-finanzstabilitaet-corona.html). Ausgabenseitig betrifft dies etwa die gesetzlich vorgesehenen Schutzschirme für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die nicht behandlungsbezogenen Kosten für asymptomatische Testungen gesetzlich und privat Versicherter auf eine Infektion mit COVID-19, pandemiebedingte Investitionskosten für zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sowie die Beschaffung von Schutzausrüstung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung geht davon aus, dass diese Ausgaben die Liquiditätssituation der gesetzlichen Krankenkassen belasten werden ...

Quelle: bundestag.de
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