BV Geriatrie: Pandemie-Ausgleich für Reha-Einrichtungen muss zeitnah umgesetzt werden

17. November 2020

Der aktuelle Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum GPVG-Entwurf sieht zwecks pandemiebedingter Anpassungen individuelle Vergütungsverhandlungen vor. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Reha-Einrichtungen begrüßt der Bundesverband Geriatrie diesen Ausgleich. Statt aufwändiger Verhandlungen sind allerdings zeitnahe Hilfen das Gebot der Stunde, um der sehr angespannten Situation der Reha-Einrichtungen gerecht zu werden.

Der Bundesverband Geriatrie befürwortet den Vorschlag der Regierungsfraktionen, im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) rückwirkend ab 1. Oktober 2020 Corona-bedingte Ausgleichszahlungen für Reha-Einrichtungen vorzusehen. „Nachdem die von uns vertretenen geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen im neuen Krankenhauszukunftsgesetz nicht berücksichtigt wurden, wuchsen unsere Befürchtungen hinsichtlich ihrer weiteren Handlungsfähigkeit während der Corona-Pandemie“, erläutert Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie e.V. in Berlin. Die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation habe sich durch pandemiebedingte Erlösausfälle und erhöhte Schutzanforderungen dramatisch verschärft.

Pauschale Vergütung statt individueller Verhandlungen

Angesichts des aktuellen Handlungsbedarfs ist es – so van den Heuvel – allerdings nicht sinnvoll, die entsprechenden Verhandlungen jedem Träger individuell aufzubürden. Dies stellt sowohl für die Einrichtungen als auch für die Krankenkassen einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand dar. Deshalb sei die notwendige kurzfristige Umsetzbarkeit in die Praxis mehr als zweifelhaft. „Dringend geboten sind stattdessen sofortiger Ausgleich und finanzielle Hilfen, die als pauschalierte Zahlungen und Abschläge ohne weitere Verzögerung realisiert werden könnten“, so van den Heuvels Appell.

In ihrem Änderungsantrag schlagen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor, dass die Krankenkassen und die Träger der Reha-Einrichtungen ihre Vergütungsvereinbarungen vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 anpassen können. Damit sollen pandemiebedingte Mehraufwände bei Personal- und Sachkosten sowie fehlende Einnahmen durch Minderbelegungen ausgeglichen werden und die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleiben. Darüber hinaus soll es dem Bundesministerium für Gesundheit gegebenenfalls möglich sein, diese Frist durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, wenn der Bundesrat dem zustimmt.

Quelle: bv-geriatrie.de
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