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Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen hat keinen Anspruch auf Aufnahme einer Neurologie mit Stroke unit in den Krankenhausplan NRW

17. November 2020

Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen hat keinen Anspruch darauf, dass die von ihr geplante neue Neurologie und eine Schlaganfall-Einheit in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer entsprechenden Klage des AKH aus dem Jahr 2018 ...

Quelle: wz.de
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