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DAS KRANKENHAUSZUKUNFTSGESETZ
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 6.8.2020 den Referentenwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) vorgelegt. Der Entwurf wurde am 2.9.2020 vom Kabinett beschlossen. Er wird jetzt den Fraktionen, die die Regierung tragen, zugeleitet und kann als Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden ...
Quelle: mazars.de