Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH stellt Insolvenzantrag

22. März 2024

Die Geschäftsführung der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH hat heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt.

Dies war notwendig geworden, nachdem aussichtsreiche Gespräche über ein Zukunftskonzept des Krankenhauses und eine nachhaltige Finanzierung nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit abgeschlossen werden konnten. Der Betrieb des Krankenhauses soll vollumfänglich fortgesetzt werden.

Angesichts sich abzeichnender struktureller Herausforderungen für das Heilig-Geist-Hospital (HGH), die unter anderem durch stark gestiegene Personalkosten sowie die unklare Perspektive des Standortes im Rahmen der laufenden Krankenhausreform verschärft wurden, hatte die Geschäftsführung frühzeitig damit begonnen, neue Lösungsansätze für das Haus und ein Zukunftskonzept zu erarbeiten. In die Überlegungen waren neben den beiden Gesellschaftern Marienhaus-Gruppe und Stiftung Heilig-Geist-Hospital zu Bingen auch die Stadt Bingen und der Landkreis Mainz-Bingen eingebunden. Mit Unterstützung externer Berater wurde eine operative Neuausrichtung als medizinisches Versorgungszentrum mit stationärer Komponente, ambulanter Anlaufstelle zur Erstversorgung von ambulanten Notfällen, Operationszentrum für ambulante Eingriffe und Kompetenzbündelung verschiedener medizinischer Fachrichtungen als neues Konzept vorgeschlagen.

Nachdem die Gespräche sehr konstruktiv und erfolgversprechend verlaufen waren, konnte schlussendlich bedauerlicherweise kein Einvernehmen über ein Zukunftskonzept erzielt werden. Mit diesem Konzept wollte man den geplanten bundespolitischen Vorgaben gerecht werden und eine Finanzierung der Transformationsphase bis zum Abschluss der Umsetzung des Zukunftskonzepts ermöglichen.

Die Geschäftsführung war rechtlich gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie wird nun gemeinsam mit dem vom Insolvenzgericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter prüfen, ob das Zukunftskonzept im Rahmen eines Insolvenzverfahrens umgesetzt werden kann. Der Betrieb des Krankenhauses wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zunächst für drei Monate über das sogenannte Insolvenzgeld gesichert.

Die Geschäftsführung des HGH bedauert diese Entwicklung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die jederzeit hochmotivierten und engagiert arbeitenden Mitarbeitenden vor Ort sehr. Trotz ihres großen Engagements, notwendiger Anpassungen an die Nachfragesituation sowie über Jahre ausgeprägter Kostendisziplin, musste das HGH in den zurückliegenden Jahren in erheblichem Maße finanziell und teilweise personell gestützt werden.

Quelle: heilig-geist-hospital.de
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