Klinikverbund Hessen e. V. begrüßt Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz

21. August 2020

Hessen muss die Chance nutzen, um die Krankenhäuser zukunftsfähig aufzustellen

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz) wird vom Klinikverbund Hessen e. V. insgesamt positiv bewertet. Darin wird ein Krankenhauszukunftsfonds insbesondere für Projekte zur verbesserten Digitalisierung und Vernetzung eingeführt. „Wir begrüßen diese Investition in die Zukunftsfähigkeit der Krankenhäuser, sehen jedoch auch das Land Hessen in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten“, meint Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Schließlich sei Finanzierung der Krankenhausinvestitionen Aufgabe des Landes. Der für eine Förderung notwendige Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der Projektkosten könne insbesondere bei den öffentlichen und kommunalen Häusern des Klinikverbundes nicht allein durch die Träger bereitgestellt werden. Die Kommunen seien durch die Corona-Krise selbst finanziell belastet.

Neben den Fördertatbeständen des Krankenhauszukunftsgesetzes, bei denen es sich insbesondere um den Auf- und Ausbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur und Vernetzung handele, sei auch die Förderung der klassischen Krankenhausinvestitionen wie Bausubstanz und Medizintechnik weiterhin auszubauen. „Digitalisierung allein behandelt noch keine Patienten, auch außerhalb der digitalen Ausstattung klafft noch eine erhebliche Lücke zwischen den notwendigen Investitionen der Krankenhäuser und der Krankenhausinvestitionsförderung durch das Land Hessen“, stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Daher müsse das Land auch seine Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz weiter erhöhen, bis die Investitionslücke ausgeglichen sei. Nur mit einer zeitgemäßen und angemessenen Infrastruktur sowie der räumlichen und technischen Ausstattung sei eine sichere Versorgung der Patienten auch unter Pandemiebedingungen zu leisten.

Kritisch sehe der Klinikverbund Hessen die vorgesehen Sanktionen für Krankenhäuser, wenn sie bis zum Jahr 2024 keine digitalen Dienste im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes bereitstellen könnten. „Die Zielsetzungen hinsichtlich der digitalen Infrastruktur und Vernetzung werden im Gesetzentwurf eindeutig beschrieben und liegen im Interesse jedes Krankenhauses; da braucht es keine Sanktionen, um die Kliniken dafür zu gewinnen“, betont Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Wenn ein Krankenhaus kein entsprechendes Projekt durchführe, dann läge dies am ehesten daran, dass der Eigenanteil nicht aufgebracht werden könne. „Sofern sich Antrags- und Nachweisverfahren nicht zu Bürokratiemonstern entwickeln und das Land den Eigenanteil übernimmt, bin ich mir sicher, dass alle Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen Anträge stellen und entsprechende Projekte durchführen werden; insofern sind die vorgesehenen Sanktionen lediglich ein unnötiges Zeichen von Misstrauen“, ist Schaffert überzeugt.  Grundsätzlich begrüße der Klinikverbund Hessen jedoch den Gesetzentwurf und die Bereitstellung des Krankenhauszukunftsfonds aus Steuermitteln des Bundes.

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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