Krankenhaus ist nicht zur Übermittlung sämtlicher den Behandlungsfall betreffender oder den Rechnungsanspruch begründender Unterlagen an MDK verpflichtet

8. Juli 2020

S 48 KR 1115/17 Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 25.05.2020

Entgegen der Ansicht der Krankenkasse war das Krankenhaus nicht zur Übermittlung sämtlicher den Behandlungsfall betreffender oder den Rechnungsanspruch begründender Unterlagen verpflichtet. Eine derartige Verpflichtung ergibt sich weder aus dem Anforderungsschreiben des MDK, noch aus allgemeinen Beweislasterwägungen. Zwar bat der MDK „um Übersendung sämtlicher prüfungsrelevanten Unterlagen“; er konkretisierte diese Bitte jedoch – einleitend durch die Formulierung „insbesondere“ – durch Auswahl bestimmter Unterlagen ...

Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
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