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Die Selbstverwaltungspartner haben es auch in der besonderen Situation des laufenden Jahres geschafft, den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser zu verabschieden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) konnten sich auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigen. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro. ...
Quelle: dkgev.de