Künstliche Intelligenz zum Nachweis klinischer Leistung

1. Oktober 2020

Spitzenmedizin, mit der man rechnen kann

Ab dem Frühjahr 2021 tritt die sogenannte Medical Device Regulation (EU-MDR) in Kraft. Die neue EU-Verordnung verpflichtet die Hersteller von Medizintechnik zu Angaben über die klinische Leistungsfähigkeit ihrer Produkte. Beispielsweise zur Lebensdauer von Knieprothesen. Kann ein Hersteller diesen Nachweis nicht erbringen, darf er seine Produkte zukünftig nicht mehr auf dem europäischen Markt vertreiben. Für die Verantwortlichen liegt die Herausforderung jedoch nicht in der Datenerhebung, sondern in der Zusammenführung und Auswertung vorhandener Informationen. Der Grund: Trotz hochmoderner Operationstechnik speichern viele Krankenhäuser ihre Patientendaten häufig in klassischen Archiven. Diese sind in Kliniken traditionell auf eine langfristige Informationsspeicherung ausgelegt. Die Möglichkeit große Datenmengen zusammenzuführen spielte bisher keine Rolle. Durch die EU-MDR sind nun jedoch neue Lösungen gefragt, die eine intelligente Analyse unterschiedlicher Datenquellen ermöglichen ... 

Quelle: bg-kliniken.de
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