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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die vereinfachte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke sind nun gesetzlich verankert. Sowohl das Gesetz zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) als auch das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) wurden am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch ihre Verkündung treten die Gesetze in Kraft und müssen beachtet werden...
Quelle: aerztezeitung.de