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Neue Untergrenzen für Pflegepersonal gelten ab Februar 2021

24. November 2020

Die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben.

Die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben. Das teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Amtskollegen in den Ländern in einem Brief mit. Damit werden die Personalvorgaben für die Abteilungen der inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und der Kinderheilkunde und die bereits bestehenden pflegesensitiven Bereiche erst am 1. Februar 2021 wirksam. Eine pauschale Aussetzung der bestehenden und einen dauerhaften Verzicht auf die zusätzlichen Pflegepersonaluntergrenzen erachte er nicht für erforderlich, schreibt Spahn. Untergrenzen für die pflegerische Besetzung der Stationen dienten dem Patientenschutz und sollen dazu beitragen, das Pflegepersonal vor Überlastung zu schützen ...

Quelle: aok.de
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