G-BA

Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik: G-BA konkretisiert Richtlinie

16. Oktober 2020

Nach mehreren Hinweisen von Praktikern und aus der Fachöffentlichkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die Erstfassung der Richtlinie über die Personalausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) angepasst. Zugleich konkretisierte er mit dem Beschluss die finanziellen Folgen für die Krankenhäuser, wenn die Personalvorgaben künftig nicht eingehalten werden. Mit den Anpassungen der PPP-Richtlinie berücksichtigt der G-BA auch die anhaltende COVID-19-Pandemie, die die Krankenhäuser in diesem Jahr vor große Herausforderungen stellt ...

Quelle: g-ba.de
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