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Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im März 2020 die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in Krankenhäusern vorübergehend außer Kraft gesetzt. Ab dem 1. August 2020 sollen laut einer Mitteilung des BMG die PPUG zunächst für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie wieder in Kraft gesetzt werden. In den Bereichen Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie sowie Stroke Unit und Frührehabilitation sollen sie dagegen bis zum Jahresende ausgesetzt bleiben ...
Quelle: pflegekammer-nds.de