KKVD

PPUG: Ausweitung in der Infektionssaison nicht nachvollziehbar

14. Oktober 2020

Ab Januar 2021 sollen die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in den Kliniken erneut ausgeweitet werden. Dies geht aus dem Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, zu dem der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) und der Deutsche Caritasverband (DCV) schriftlich Stellung genommen haben. Bereits seit August sind die COVID-19-bedingt ausgesetzten PPUG auf Intensivstationen und in der Geriatrie wieder in Kraft. Zum Jahreswechsel will das BMG auch die weiteren bislang ausgesetzten Untergrenzen wieder aktivieren und neue PPUG in der Inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und Pädiatrie einführen.

PPUG wegen starrer Grenzen und Vorgaben kontraproduktiv

Aus Sicht des kkvd ist dieser Schritt mit Blick auf die im Winter absehbare Infektionssaison nicht nachvollziehbar. Schon jetzt steigen die COVID-19-Infektionen bundesweit wieder deutlich an, hinzu kommt die in den Wintermonaten übliche Grippesaison. Beides wird auch zu einem Anstieg des Krankenstands beim Klinikpersonal führen. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden die PPUG ausgesetzt, um den Kliniken die in der Pandemie notwendige Flexibilität zu geben. In einer möglichen zweiten Welle sollen sie nun starre Personalvorgaben einhalten und im Zweifel Bettenkapazitäten sperren, die für die Versorgung dringend benötigt werden.

Bereits vor der Pandemie haben die katholischen Krankenhäuser wiederholt darauf hingewiesen, dass im Klinikalltag flexible Steuerungsinstrumente nötig sind. Die PPUG mit ihren starren Grenzen und Vorgaben haben sich dabei erwiesenermaßen (z.B. Erhebungen DBfK oder DKI) als kontraproduktiv erwiesen, da sie für mehr Stress beim Pflegepersonal sorgen statt diese zu entlasten. Ihnen fehlt wissenschaftliche Evidenz und sie berücksichtigen den individuellen Pflegebedarf der Patient_innen nicht ausreichend.

Probleme für Kliniken der Grund- und Regelversorgung befürchtet

Im Sinne wirksamer, passgenauer Verbesserungen in der Pflege fordern kkvd und DCV das Bundesministerium für Gesundheit in ihrer Stellungnahme daher auf, möglichst bald die PPUG durch das gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft verdi entwickelte Instrument der Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 zu ersetzen. Auf dieser Grundlage lassen sich deutlich besser ganzheitliche, moderne Pflegekonzepte umsetzen, die auch den notwendigen pflegefachlichen Qualifikations-Mix berücksichtigen.

Zudem befürchten kkvd und DCV mit der Einführung der neuen PPUG, die sich mit der Inneren Medizin und allgemeinen Chirurgie nun auf ganze Klinikbereiche beziehen, große Probleme für die Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Die Neuregelung wird insbesondere Kliniken mit dem Schwerpunkt auf Grund- und Regelversorgung treffen, in denen dann für einen Großteil des Hauses PPUG gelten. Da die Untergrenzen starr auf Stationen bezogen sind, verlieren diese Krankenhäuser damit dann auch die letzten Reste an Flexibilität bei der Einsatzplanung des Pflegepersonals.

Quelle: kkvd.de
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