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Regressmöglichkeiten für Kliniken?
In der Praxis zeigen sich immer wieder Probleme bei der sektorenübergreifenden Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus. Mit der am häufigsten vorkommenden Fallgestaltung, der nicht (rechtzeitig) zur Verfügung stehenden Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Einrichtung, hatte sich nun das BSG in seinem Urteil vom 19. November 20191) befasst. Hieraus ergeben sich interessante Schlussfolgerungen für Krankenhäuser, die im Rahmen des Entlassmanagements beachtet werden sollten ...
Quelle: daskrankenhaus.de