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Seufert Rechtsanwälte: Corona-Leerstandspauschalen 3.0

23. November 2020

Der Deutsche Bundestag hat heute das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen, welches u.a. Ausgleichszahlungen für die Freihaltung von Behandlungskapazitäten ab dem 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 vorsieht (BT-Drs. 19/24334).

Grundvoraussetzung: Anteil der freien Intensivbetten kleiner 25 %

Voraussetzung für die Ausgleichszahlungen ist eine 7-Tages-Inzidenz der COVID-19-Fälle im betreffenden Land- oder Stadtkreis von über 70 je 100.000 Einwohner. Ab einem Anteil der freien betreibbaren Intensivbetten von unter 25 Prozent kann die für die Krankenhausplanung zuständige Behörde Krankenhäuser bestimmen, die für eine Ausgleichszahlung berechtigt sind ...

Quelle: seufert-law.de
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