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Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen, die Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin vorhalten, können im Falle eines Defizits des Krankenhauses unterstützt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Die Zuzahlungen seien„zeitnah“ vereinbar und gelten für das kommende Jahr ...
Quelle: aerzteblatt.de