Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten in den öffentlichen Krankenhäusern des Klinikverbunds Hessen e. V.

Für die Umsetzung bei wieder steigenden Coronainfektionen braucht es weiterhin Entlastung der Krankenhäuser und ausreichende Refinanzierung der Pflegekosten

Der Klinikverbund Hessen e. V. als Verband der öffentlich und kommunal getragenen Krankenhäuser in Hessen begrüßt die Tarifeinigung zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und Verdi im öffentlichen Dienst und speziell für die die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Für Pflegepersonal, Hebammen und andere Mitarbeiter in den Krankenhäusern sei es gerade in diesen Zeiten wichtig, dass sie die nötige Wertschätzung auch in finanzieller Hinsicht erhielten. „Die besondere Berücksichtigung der Krankenhausmitarbeiter, insbesondere des Pflegepersonals und der Hebammen im TVÖD wertet die öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser im Tarifgefüge auf und macht sie auch als Arbeitgeber attraktiver“, sagt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Über die Neueinführung und Erhöhung von Zulagen profitierten vor allem Pflegekräfte und Hebammen überdurchschnittlich von der Tarifersteigerung. Die Einigung sei auch wichtig gewesen, um die Warnstreiks der letzten Wochen zu beenden, die trotz steigender Corona-Infektionen und COVID-Patienten auch an Krankenhäusern stattgefunden hätten.

Nach Angaben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) stiegen die Grundgehälter zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent und am 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent. Für das Pflegepersonal gebe es eine neue Pflegezulage die ab 01.03.2020 zunächst 70 € und im Folgejahr 120 € betrage. Die Wechselschichtzulage werde auf 155 € um die Hälfte erhöht und die Zulage für Intensivpflegekräfte auf 100 € sogar mehr als verdoppelt. Dadurch erhielten die Pflegekräfte über die Laufzeit von 28 Monaten durchschnittlich 2.700 €, Intensivpflegekräfte sogar durchschnittlich 3.900 € mehr Gehalt.

Die öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen könnten allerdings kaum aus eigener Kraft die Tariferhöhung finanzieren. „Für die Umsetzung ist es zwingend erforderlich, dass diese zusätzlichen Kosten auch refinanziert werden, indem sie in den Landesbasisfallwert einfließen und der vorläufige Pflegeentgeltwert deutlich erhöht wird“, fordert Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz sollten die Krankenhäuser die Kosten der Pflege am Bett vollständig erstattet bekommen. Allerdings sei die tatsächliche Abrechnung dieser Kosten gegenüber den Krankenkassen derzeit viel zu niedrig. Unter anderem aus diesem Grund befürchte der Klinikverbund Hessen für Anfang des Jahres 2021 einen Liquiditätskollaps der Krankenhäuser.

Aktuell nehme die Belastung der Krankenhäuser durch COVID-Patienten wieder stark zu und es sei zu erwarten, dass erneut elektive Behandlungen eingeschränkt werden müssten. „Damit haben die Kliniken abermals höhere Kosten bei geringeren Einnahmen und wir stellen fest, dass die im Frühjahr eingeführten finanziellen Entlastungen der Krankenhäuser Ende September zu früh beendet wurden“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Daher fordere der Klinikverbund Hessen die Fortführung der coronabedingten Ausgleichszahlungen über den 30. September hinaus sowie ein Gesamtkonzept zur finanziellen Sicherung der Krankenhäuser auch im kommenden Jahr. „Das Signal einer besseren Vergütung für das Pflegepersonal verpufft, wenn Krankenhäuser in die Insolvenz getrieben werden, weil politisch notwendiges Handeln unterlassen wird“, unterstreicht Schaffert.

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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