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Tele­ma­tik­infra­struk­tur: Keine rückwirkend geltende Sanktionen für Krankenhäuser

16. Oktober 2020

Auf Anfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) schriftlich mitgeteilt, dass bezüglich der Anbindung der Krankenhäuser an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) keine gesetzlichen Spielräume für rückwirkend geltende Sanktionen bestehen ...

Quelle: aerzteblatt.de
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