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Urteil zur Krankenhausabrechnung: Komplexcode OPS 8-550 (geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) erfordert nicht, dass die Klinik eine jederzeitige Anwesenheit eines Vertreters des Facharztes und des der qualifizierten Pflegekraft vorhalten mus

28. Oktober 2020

RA P. Christmann
 
Zur Abrechenbarkeit einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (OPS 8-550) durch ein Krankenhaus gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ist es nicht erforderlich, dass über das Gesamtjahr im betreffenden Krankenhaus jederzeit eine adäquate Vertretungsmöglichkeit für die ärztliche Behandlungsleistung und die qualifizierte Pflegekraft vorgehalten werden muss ... (Sozialgericht Aachen, Urteil vom 7.7.2020 – S 14 KR 560/19) ....

Quelle: christmann-law.de
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