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vdek unterstützt Regelungen zu Verbesserungen der Versorgungsqualität

20. November 2020

Fachanhörung Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Ausweitung Mindestmengen, Zweitmeinungsverfahren. Wichtige Anpassungen beim Morbi-RSA

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) geplanten Maßnahmen zu Verbesserungen der Qualität vor allem in der stationären Versorgung, insbesondere die Regelungen zu den Mindestmengen, zum Ausbau des strukturierten Zweitmeinungsverfahrens bei planbaren Eingriffen und zur Etablierung eines bundeseinheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens in Notfallambulanzen ...

Quelle: vdek.com
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