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Geschichte
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Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen (entsprechende Anwendung der Grundsätze des BSG für Nachforderungen des Krankenhauses) - Gerichtsbescheid des SG Fulda vom 25.08.2020, Az.: S 4 KR 411/18 ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de