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Umsetzung QSFFx-Richtlinie- Wenn wir Sie geprüft haben, können Sie ganz entspannt auf den MD warten

26. April 2024

Wie gelingt Ihnen die Umsetzung der G-BA-Richtlinie zur Hüftfraktur?

Seit 1. Januar 2021 ist die QSFFx-Richtlinie des G-BA in Kraft. Sie gilt ohne Einschränkungen für alle medizinischen Einrichtungen, die an der Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen beteiligt sind – also auch für Ihr Haus.

Die Einhaltung der in der Richtlinie äußerst detailliert formulierten Anforderungen wird vom Medizinischen Dienst noch im Laufe des Jahres 2024 in allen Einrichtungen überprüft. Wird auch nur eine Anforderung nicht eingehalten, hat das zur Folge, dass Ihre Einrichtung die Versorgungsleistung
nicht anbieten darf!

Die drohenden Konsequenzen:

  • Vergütungsausfall nicht selten im siebenstelligen Bereich
  • drohende Rückvergütungen
  • eine zeitnahe Überprüfungswiederholung durch den MD ist eher unwahrscheinlich

Sie haben weder Zeit noch Ressourcen, sich mit der QSFFx-Richtlinie auseinanderzusetzen und Ihre Einrichtung für die anstehende Überprüfung durch den Medizinischen Dienst fit zu machen?

Wir unterstützen Sie mit Know-how und Expertise:

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Abrechnungsspezialisten innerhalb kurzer Zeit detailliert und lückenlos feststellen, wo in Ihrer Einrichtung noch Handlungsbedarf in Hinblick auf die bevorstehende Überprüfung besteht. So können Sie punktgenau und schnell reagieren und der anstehenden Überprüfung entspannt entgegensehen.

Verlieren Sie keine Zeit – rufen Sie uns einfach an: 0211 15 80 38 22

Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: westphal@westphalmanagement.de

Quelle: westphalmanagement.de
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