§ 21 Datenlieferung: Beschreibung des Fehlerverfahrens
Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG
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Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlicht das InEK die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2024…
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