126 bestätigte Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz – 93 mit nachweislichem Schaden
Der Medizinische Dienst registrierte 2023 in Rheinland-Pfalz 126 Behandlungsfehler. In 93 Fällen entstand ein nachweislicher Schaden. Entschädigung gibt es nur bei belegtem Schaden. Gefordert wird eine verbindliche Meldepflicht…
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Im Jahr 2023 vermuteten 466 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Fehler und kontaktierten deshalb den Medizinischen Dienst. In rund 27 Prozent der untersuchten Fälle bestätigten die Gutachter daraufhin einen medizinischen Behandlungsfehler. Von den insgesamt 126 registrierten Fehlern führten 93 Fälle nachweislich zu einem gesundheitlichen Schaden, was die Grundlage für Entschädigungen bildet. Nur bei einem belegten Schaden besteht Aussicht auf Schmerzensgeld. Mehr als 70 Prozent der geprüften Vorfälle blieben für die Krankenhäuser und Praxen jedoch ohne Befund. Während in Rheinland-Pfalz niemand verstarb, gab es bundesweit 75 Todesfälle durch medizinische Fehler. Insgesamt verzeichnete der Dienst deutschlandweit mehr als 3.000 bestätigte Fälle.
Da eine zentrale Erfassung bisher fehlt, bilden diese Zahlen laut Experten nur einen Teil des tatsächlichen Geschehens ab. Die Organisation fordert deshalb eine verpflichtende Meldung für besonders schwere und vermeidbare Fehler. Dazu zählen etwa Patientenverwechslungen, falsche Medikation oder Eingriffe an der falschen Körperseite. Auch im Körper verbliebenes Operationsmaterial gehört zu diesen vermeidbaren Ereignissen. Solche Vorfälle ermöglichen die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Prävention.
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte sich für eine Beratung an seine Krankenkasse wenden. Diese beauftragt ein Gutachten beim Medizinischen Dienst, welches für die Versicherten grundsätzlich kostenfrei bleibt. Ein Fehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht dem anerkannten fachlichen Standard entspricht.
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