75. Jahrestagung der VKD-Landesgruppe Hessen in Fulda

Die 75. Jahrestagung der VKD-Landesgruppe Hessen in Fulda unter dem Motto „Einfach mal machen!“ (frei nach Gesundheitsminister Carsten Linnemann) stand im Zeichen der konkreten Umsetzung der Krankenhausreform in Hessen…

29. September 2026
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Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Krankenhausmanagement, Medizinischem Dienst, Beratung, Recht und Verbänden diskutierten die anstehende Zuweisung von Leistungsgruppen, die regionale Weiterentwicklung der Versorgung in „Qualitätsbündnissen“, die Finanzierung des Strukturwandels sowie die Folgen neuer Vorgaben für Pflegebudgets und ambulante Vergütungen.

Deutlich wurde: Der Wandel kann nur gelingen, wenn Qualitätsanforderungen, tragfähige regionale Kooperationen, Investitionsmittel und eine auskömmliche Finanzierung zusammenwirken. „Stillstand ist in unserer Branche keine Option“, so Vorstandsvorsitzender Hubert Connemann.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Digitalisierung und künstlicher Intelligenz. Die Referenten warben dafür, digitale Technologien nicht als Selbstzweck zu verstehen, sondern als Instrument zur Entlastung von Mitarbeitenden und zur Verbesserung von Prozessen. Voraussetzung seien Datensouveränität, Datenschutz, transparente Verantwortlichkeiten sowie praxistaugliche Kontroll- und Freigabemechanismen.

Das Foto zeigt die Mitglieder des Vorstandes der VKD-Landesgruppe Hessen zusammen mit den „Grußwortlern“ von links nach rechts:

Dr. Heiko Wingenfeld, Oberbürgermeister der Stadt Fulda

Dr. Dirk M. Fellermann, Geschäftsführer Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH

Philipp Schlösser, Konzerngeschäftsführer (COO) Vitos gGmbH (Holding)

Pelin Meyer, Betriebsleiterin Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Prof. Dr. Christian Raible, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)

Stefan Gröger, Geschäftsführer Klinikum Hanau GmbH

Hubert Connemann, Vorstandsvorsitzender der VKD-Landesgruppe Hessen

Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG)

Hubert Connemann, Vorstandsvorsitzender der VKD-Landesgruppe Hessen – Eröffnung

Zum Auftakt der 75. Jahrestagung betonte Hubert Connemann die besondere Verantwortung der Krankenhäuser in einer Phase tiefgreifender Reformen. Mit Blick auf die anstehende Umstellung auf Leistungsgruppen in Hessen mahnte er an, Strukturveränderungen nicht allein als Standort- oder Leistungsabbau zu betrachten, sondern die Versorgung regional, sektorenfrei, qualitätsorientiert und wirtschaftlich tragfähig weiterzuentwickeln. Sein Appell: Krankenhäuser, Politik und Selbstverwaltung müssten jetzt entschlossen handeln, Kooperationen stärken und den Umbau verlässlich finanzieren.

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Magistrat Fulda – Grußwort

Dr. Heiko Wingenfeld, Oberbürgermeister der Stadt Fulda, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 75. Jahrestagung der VKD-Landesgruppe Hessen in Fulda. Mit seinem Grußwort unterstrich er die Bedeutung des Tagungsortes Fulda als Gesundheits- und Versorgungsstandort sowie die hohe Relevanz der aktuellen Debatte über die künftige Krankenhausversorgung für Kommunen, Regionen und die Menschen vor Ort. Die Veranstaltung brachte Verantwortliche aus Krankenhäusern, Politik, Verbänden und weiteren Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, um die anstehenden Veränderungen der Krankenhausstruktur zu diskutieren.

Präsident Prof. Dr. Christian Höftberger, Hessische Krankenhausgesellschaft – Grußwort

Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, betonte, dass die Krankenhausreform in Hessen nur mit einer belastbaren und bedarfsgerechten

Landesplanung gelingen könne. Er forderte eine valide Gesundheitsplanung, eine bessere Patientensteuerung, tragfähige Notfallversorgungsstrukturen sowie eine nachhaltige Finanzierung. Krankenhäuser blieben dabei ein zentraler Zugangspunkt für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung.

Staatssekretär Prof. Dr. Christian Raible, Wiesbaden – Krankenhausversorgung in Hessen

Staatssekretär Prof. Dr. Christian Raible stellte den weiteren Fahrplan der Krankenhausreform in Hessen vor: Anfang Oktober 2026 sollen die Krankenhäuser vorläufige Leistungsgruppenbescheide erhalten; nach dem Anhörungsverfahren im Oktober 2026 sollen die finalen Bescheide des ersten Verfahrenslaufs gegen Jahresende folgen und zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Raible sprach sich für größere Handlungsspielräume vor Ort, schlanke gesetzliche Vorgaben sowie einen Kulturwandel hin zu mehr Vertrauen und weniger Prüfbürokratie aus. Der Transformationsfonds könne den notwendigen Strukturwandel finanziell unterstützen.

Geschäftsführer Dr. Hannes Dahnke, Vebeto GmbH, Hamburg – Eine KI-gestützte Analyse mit öffentlichen Daten

Dr. Hannes Dahnke, Geschäftsführer der Vebeto GmbH, zeigte in einer KI-gestützten Analyse mit öffentlichen Daten, wie komplex die Umsetzung der Krankenhausreform für die Kliniken geworden ist. Bereits Fragen zu Mindestvorhaltezahlen führten durch mehrere Gesetze, unterschiedliche Paragrafen und noch ausstehende Rechtsverordnungen. Künstliche Intelligenz könne dabei helfen, Gesetzestexte systematisch auszuwerten, Regelungszusammenhänge sichtbar zu machen und Entscheidungsgrundlagen schneller bereitzustellen.

Dahnke verwies zugleich darauf, dass die bisherigen Ergebnisse der Leistungsgruppenplanung vor allem eine Bereinigung von Gelegenheitsversorgung erkennen ließen; eine weitreichende Leistungskonzentration sei bislang noch nicht sichtbar (1,4% der Fälle in Rheinland-Pfalz und 1,7% der Fälle in Nordrhein-Westfalen). Kritisch sah er pauschale bundesweite Mindestfallzahlen, da sie kleinere, aber regional relevante Krankenhausstandorte gefährden könnten. Die Auswirkungen auf die Versorgung müssten daher differenziert und standortbezogen bewertet werden.

Marc-Alexander Ernst, Kramer & Crew – Datensouveränität als Voraussetzung digitaler Handlungsfähigkeit

Marc-Alexander Ernst stellte die Datensouveränität als strategische Voraussetzung für die digitale Zukunft der Krankenhäuser heraus. Kliniken müssten bei Cloud-, Plattform- und KI-Entscheidungen nicht nur Funktionalität und Kosten berücksichtigen, sondern ebenso Datenschutz, Versorgungssicherheit, Kontrollmöglichkeiten und eine realistische Exit-Strategie. Gerade Gesundheitsdaten seien ein wertvoller Bestand für Versorgung, Forschung und künstliche Intelligenz – ihre Nutzung müsse jedoch unter eigener Kontrolle, interoperabel und rechtssicher erfolgen.

Christoph März, Kiventro – Künstliche Intelligenz praxisnah und kontrolliert einsetzen Christoph März zeigte anhand konkreter Beispiele, wie KI-Assistenten, automatisierte Workflows und KI-Agenten im Krankenhausalltag administrative Arbeit erleichtern können – etwa bei der Sortierung von Dokumenten, der Vorbereitung von Abrechnungen, der Analyse

von Informationen aus mehreren Systemen oder beim Onboarding neuer Mitarbeitender. Entscheidend sei ein schrittweises Vorgehen: mit einem klar abgegrenzten Anwendungsfall, einem verantwortlichen Team und messbaren Ergebnissen. Die notwendige Sicherheit entstehe nicht allein durch das KI-Modell, sondern durch verbindliche Leitplanken, Datenschutz, menschliche Freigaben und transparente Kontrollmechanismen.

Prof. Dr. Steffen Gramminger, Eschborn – Hessische Gesundheitspolitik

Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, machte auf den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser aufmerksam. Der Veränderungswert von 3,42 Prozent berücksichtige bereits einen Abschlag von einem Prozentpunkt zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Während Krankenhäuser Minderkosten vollständig ausgleichen müssten, würden zusätzliche Belastungen nicht in entsprechender Weise refinanziert. Gramminger kritisierte diese Entwicklung als asymmetrische Risikoverteilung – gerade in einer Phase, in der viele Häuser die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf Leistungsangebot, Personalbedarf und Erlöse noch nicht zuverlässig einschätzen könnten. Zugleich wandte er sich gegen eine Fallzusammenführung über Krankenhausgrenzen hinweg: Neue Abrechnungs- und Prüfmechanismen dürften nicht an der Versorgungsrealität vorbeigehen.

Judith Kniepen, Eduardus-Krankenhaus Köln – Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen Der Blick nach Nordrhein-Westfalen verdeutlichte, dass die leistungsgruppenbezogene Krankenhausplanung mit der Zuweisung von Versorgungsaufträgen nicht abgeschlossen ist. Seit Anfang 2026 sind dort alle 64 Leistungsgruppen wirksam; anschließend folgen regionale Anpassungen, Veränderungen von Versorgungsaufträgen, Leistungsverschiebungen, Kooperationen und teilweise auch rechtliche Auseinandersetzungen. Die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen damit: Der Feststellungsbescheid markiert den Beginn der operativen Umsetzung – nicht deren Ende.

Dr. Karin Hahne, HFBP Rechtsanwälte und Notare – Rechtsprechung und Gesetzesfolgen im Klinikalltag

Dr. Karin Hahne zeigte aktuelle rechtliche Entwicklungen mit unmittelbarer Relevanz für Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren auf. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Sozialversicherungspflicht ärztlicher Kooperationsleistungen sowie die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die neuen Regelungen führen insbesondere im vertragsärztlichen Bereich zu Änderungen bei Vergütungen, Zuschlägen und der Entbudgetierung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen. Krankenhäuser und MVZ müssen ihre Vertrags-, Beschäftigungs- und Abrechnungsstrukturen deshalb frühzeitig überprüfen und anpassen.

Dr. med. Jörg-Werner Schrödter – Verband Leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) – Landesverband Hessen.

Im Grußwort von Dr. Jörg-Werner Schrödter wurde ein zentraler Zielkonflikt der Krankenhausreform in den Mittelpunkt gerückt: Leistungsgruppen bündeln Behandlungen an ausgewählten Standorten, während die ärztliche Weiterbildung oft ein breiteres Spektrum an Fällen und Fertigkeiten verlangt. Seine im Grußwort angebotene Unterstützung durch den VLK könnte besonders dabei helfen, tragfähige Kooperationen zwischen ärztlichen Leitungen und Krankenhausträgern zu organisieren.

Dr. Markus Horneber + Sven Axt, Südhessen-Kliniken – „Projekt Darmstadt“

Dr. Markus Horneber und Sven Axt stellten das „Projekt Darmstadt“ als Beispiel für eine zukunftsorientierte Krankenhausverbundlösung vor. Mit dem Vollzug zum 1. Juni 2026 haben das Klinikum Darmstadt und AGAPLESION ihre Zusammenarbeit in der Südhessen Kliniken Darmstadt konkretisiert. Ziel ist es, die stationäre, ambulante und notfallmedizinische Versorgung in Darmstadt langfristig qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten. Die Partner setzen dabei auf eine dauerhafte Zusammenarbeit auf Augenhöhe, ein einheitliches Tarifwerk sowie eine gemeinsame Unternehmenskultur. Im Mittelpunkt der laufenden Integration stehen die Bündelung medizinischer Kompetenzen, die Weiterentwicklung der Standorte, eine klare Projektsteuerung und die transparente Einbindung der Beschäftigten.

Dr. Frauke Lehr, Medizinischer Dienst Hessen – Qualitätsprüfung als Daueraufgabe

Dr. Frauke Lehr vom Medizinischen Dienst Hessen berichtete über die Umsetzung der Krankenhausreform und die Prüfung der Voraussetzungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen in Hessen. Der Medizinische Dienst hat die Qualitätskriterien im Auftrag der Krankenhausplanungsbehörde geprüft und die Gutachten fristgerecht an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege übermittelt. Die Präsentation machte deutlich, dass wiederholte gesetzliche Änderungen und Anpassungen der Leistungsgruppen-Richtlinie die Verfahren erheblich anspruchsvoller gemacht haben. Künftig sollen Wiederholungsprüfungen überwiegend vor Ort erfolgen; zugleich soll der Abgleich bereits vorhandener Informationen die Verfahren für die Krankenhäuser möglichst entbürokratisieren.

Heiko Müller, Hessen-Agentur – Datenbasierte Krankenhausplanung in Hessen

Heiko Müller von der Hessen Agentur gab einen Überblick über aktuelle Analysen zur hessischen Krankenhausplanung sowie den Stand der Antrags- und Begutachtungsverfahren. Für die Zuweisung von Leistungsgruppen wurden zunächst 2.038 Prüfaufträge an den Medizinischen Dienst Hessen vergeben. Nach Stornierungen, Nachprüfungen, neuen Anträgen und gesetzlichen Änderungen beläuft sich die Zahl der final angestrebten Leistungsgruppen auf 1.777. Die finalen Gutachten des Medizinischen Dienstes lagen Ende Juli 2026 vor. Im weiteren Verfahren sollen die Krankenhäuser im Oktober zu den vorgesehenen Feststellungsbescheiden angehört werden; mit den abschließenden Bescheiden wird im Dezember 2026 gerechnet. Die digitale Plattform HEKIS bildet dabei den gesamten Weg vom Antrag bis zum Bescheid ab

Jörg Gruno, Hessisches Gesundheitsministerium – Investitionen für den Strukturwandel

4. Investitionsfinanzierung

Jörg Gruno vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) erläuterte die Perspektiven der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in Hessen. Die Mittel aus Strukturfonds I und II sind nahezu vollständig gebunden und fließen unter anderem in                standortübergreifende Konzentrationsvorhaben, Umstrukturierungen, Ausbildungskapazitäten und IT-Sicherheit. Besonders große Bedeutung kommt dem Transformationsfonds zu: Bis 2035 stehen für Hessen nach Darstellung des Ministeriums rund drei Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Gefördert werden sollen insbesondere  die  Konzentration  akutstationärer  Kapazitäten,  sektorenübergreifende

Versorgungseinrichtungen, telemedizinische Netzwerke, spezialisierte Zentren, integrierte Notfallstrukturen und zusätzliche Ausbildungskapazitäten. Für die Umsetzung ist entscheidend, dass die Projekte einen nachvollziehbaren medizinischen und strukturellen Mehrwert für die Versorgung zeigen.

Vincent Berger, Hessische Krankenhausgesellschaft – Neue Herausforderungen bei der Pflegefinanzierung

Vincent Berger erläuterte die Folgen der neuen gesetzlichen Vorgaben für die Pflegebudgetverhandlungen ab 2027. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verändert sich die Finanzierung grundlegend: Das bislang geltende Selbstkostendeckungsprinzip wird schrittweise zurückgeführt, und das vereinbarte Vorjahresbudget wird künftig zum Ausgangspunkt der Verhandlungen. Budgetsteigerungen werden grundsätzlich begrenzt; von 2027 bis 2029 orientiert sich die maßgebliche Veränderungsrate an der Veränderungsrate abzüglich eines Prozentpunkts. Tarifbedingte Mehrkosten oberhalb dieser Grenze werden nur noch zur Hälfte refinanziert. Während Minderkosten weiterhin in Folgevereinbarungen berücksichtigt werden, verbleiben tatsächliche Mehrkosten künftig weitgehend beim Krankenhaus. Damit steigen der Druck auf eine belastbare Personal- und Kostenplanung sowie die Bedeutung sorgfältig vorbereiteter Budgetverhandlungen deutlich.

Degenhard Sowa, Krankenhauszweckverband Rheinland (KHZV) – Budgetverhandlungen 2026 ff.

In seinem Vortrag zeichnet Degenhard Sowa die Budgetverhandlungen 2026 als Übergangsphase mit hoher Rechts- und Finanzierungsunsicherheit. Im Zentrum stehen die Folgen des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) und insbesondere des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG): Während das KHAG die Verhandlungen zunächst durch neue Abgrenzungsfragen im Pflegebudget bremste, setzt das BStabG nun einen deutlich restriktiveren finanziellen Rahmen für Krankenhäuser.

Die Kernaussage lautet: Die Budgetverhandlungen werden nicht einfacher, sondern konflikt-und nachweisintensiver. Während Krankenhäuser weiterhin mit komplexen AEB-Strukturen, Nachweisen und Testaten arbeiten müssen, verschiebt sich das finanzielle Risiko künftig stärker auf die Häuser: Kostensteigerungen, insbesondere beim Personal, lassen sich nicht mehr automatisch über das Pflegebudget oder die Preisentwicklung auffangen.

Zusammenfassung

Die Beiträge der 75. Jahrestagung der VKD-Landesgruppe Hessen verdeutlichten: Die Krankenhauslandschaft in Hessen befindet sich in einer entscheidenden Transformationsphase. Leistungsgruppenplanung, Verbundbildungen, neue Investitionsinstrumente und veränderte Finanzierungsregeln greifen ineinander. Für die Krankenhäuser kommt es darauf an, medizinische Qualität und regionale Versorgung mit tragfähigen Strukturen, verlässlicher Finanzierung und einer konsequenten Einbindung der Beschäftigten zu verbinden.

Quelle:
vkd-online.de

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