Abrechnung 2026: Was sich für Praxen bei Honorar, TI und Hybrid-DRG ändert

Zum Jahresbeginn 2026 greifen neue Abrechnungsregeln. Orientierungswert, TI-Pauschale, Hybrid-DRG und EBM-Anpassungen erfordern Aufmerksamkeit und klare Prozesse im Praxisalltag…

14. Januar 2026
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Zum Jahresbeginn 2026 gelten mehrere Änderungen, die Abrechnung, Organisation und Honorarentwicklung in Vertragsarztpraxen unmittelbar betreffen. Der Orientierungswert steigt um 2,8 Prozent und wirkt sich auf alle EBM-bewerteten Leistungen aus. Praxen sollten die neue Rechengröße frühzeitig in Honorarprognosen und Liquiditätsplanungen einbeziehen. Ebenfalls angehoben wurde die Pauschale für die Telematikinfrastruktur. Die Auszahlung bleibt an den nachweislich funktionsfähigen Einsatz der geforderten Anwendungen gebunden.

Die Telematikinfrastruktur wird technisch weiterentwickelt. Neue Verschlüsselungsverfahren erhöhen die IT-Sicherheit. Ältere Ausweise können befristet weitergenutzt werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine strukturierte Übersicht zu Laufzeiten, Karten und Konnektoren reduziert Ausfallrisiken.

Mit der verbindlichen Festlegung der Hybrid-DRG gewinnt das ambulante Operieren an Bedeutung. Der erweiterte Leistungskatalog erfordert eine genaue Prüfung der eigenen OP-Leistungen sowie Anpassungen bei Dokumentation und Abrechnung. Ergänzend treten mehrere EBM-Änderungen in Kraft, unter anderem bei Videosprechstunden, dem Notfalldatensatz und Kostenpauschalen. Ein klar abgestimmtes Vorgehen unterstützt einen reibungslosen Start ins Abrechnungsjahr 2026.

Quelle:
gelbe-liste.de

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