Ärztekammer Hessen fordert Pflicht zu Weiterbildungskooperationen für Krankenhäuser
Die Ärztekammer Hessen fordert Pflichtkooperationen zwischen Krankenhäusern, wenn Häuser Weiterbildungsinhalte nicht vollständig anbieten können. So will sie Engpässe durch die Krankenhausreform vermeiden. Außerdem verlangt sie sicheren Zugang für humanitäre Hilfe…
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Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hessen fordert die Landesregierung in Hessen auf, Krankenhäuser zu Kooperationen in der ärztlichen Weiterbildung zu verpflichten, wenn sie die Inhalte der Weiterbildung nicht vollständig selbst anbieten können. Die Delegierten halten das im Zusammenhang mit der Krankenhausreform für wichtig, um die künftige fachärztliche Weiterbildung zu sichern.
Die LÄKH sieht ein konkretes Risiko. Spezialisierung und die Zuteilung von Leistungsgruppen könnten zu Engpässen in der ärztlichen Weiterbildung führen. Verbindliche Weiterbildungsverbünde sollen das verhindern. Sie sollen strukturierte Rotationen für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten ermöglichen.
Die Kammer verweist auf Nordrhein-Westfalen. Dort hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Anfang Februar einen Gesetzentwurf per Kabinettsbeschluss auf den parlamentarischen Weg gebracht. Er soll Krankenhäuser zu Kooperationen verpflichten, wenn sie die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte intern nicht umfassend vermitteln können. Auch andere Krankenhäuser sollen sich an diesen Kooperationen beteiligen.
In einem weiteren Beschluss befassten sich die Delegierten Ende März mit humanitären Notlagen in Kriegsgebieten. Sie fordern die hessische Landesregierung und die Bundesregierung auf, humanitäre Hilfe und medizinische Versorgung in Krisen- und Kriegsregionen ohne Gefahr für Leib und Leben der Helfenden zu ermöglichen. Sie verlangen auch Behandlungsplätze in Deutschland, besonders für schwerverletzte und schwerkranke Kinder.
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