Ärztliche Weiterbildung soll digitaler und rechtssicherer werden

Angesichts von Personalmangel, Arbeitsverdichtung und Strukturwandel fordert der Marburger Bund verbindlichere Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung, darunter digitale Lernmethoden, KI-Kompetenzen und klare Kriterien für Weiterbildungsstätten…

13. Mai 2026
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Der Marburger Bund will die ärztliche Weiterbildung angesichts von Personalmangel, Arbeitsverdichtung, Bürokratie, Ambulantisierung und Krankenhausreform verbindlicher absichern. Auf der 147. Hauptversammlung beschlossen die Delegierten mehrere Forderungen an Bundesärztekammer, Landesärztekammern und Bundesländer.

Die Bundesärztekammer soll Rahmenbedingungen schaffen, um moderne digitale Lehr- und Lernmethoden in die Muster-Weiterbildung zu integrieren. Zudem sollen Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz als Teil ärztlicher Professionalität in Weiterbildung, Medizinstudium und Fortbildung verankert werden.

Für das elektronische Logbuch fordert der MB eine Checkliste für Weiterbildungsgespräche. Sie soll die Vorbereitung und Durchführung strukturieren. Nach Angaben von Henrik Herrmann und Hans-Albert Gehle gab es zuletzt knapp 143.000 eLogbücher, Stand April 2026. Rund 70.000 davon waren nicht befüllt.

Die Landesärztekammern sollen Weiterbildungsverbünde und Verbundermächtigungen rechtssicher in ihren Weiterbildungsordnungen regeln. Bislang sei dies erst in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hessen erfolgt. Zudem sollen Ärztekammern Kriterien für Weiterbildungsstätten veröffentlichen, darunter Vorgaben zu Mentoren, Personal, Ausstattung, Weiterbildungsplänen und Zugang zu Fachinformationen.

Weitere Beschlüsse betreffen ambulante Weiterbildung im stationären Bereich, eine gesonderte Vergütung entsprechender Leistungen, einen praxistauglichen Umgang mit genetischen Informationen in der elektronischen Patientenakte, Vorgaben für die stationäre Aufnahme von Notfallpatienten sowie tarifliche Entwicklungsstufen für Oberärztinnen und Oberärzte.

Quelle:
aerzteblatt.de

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