Pressemeldung

Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines Laborarztes bzw. eines Facharztes für klinische Chemie z.B. für Krankenhäuser

23. April 2020
  • Ökonomie

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom 18.09.2019 (Az. C-700/17, Peters) entschieden, dass nach EU-Recht Heilbehandlungsleistungen, die von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik erbracht werden, unter die für Ärzte vorgesehene Befreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin fallen können (Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie), wenn sie nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen der – eigentlich für sie maßgeblichen – Befreiung für ärztliche Heilbehandlungen und damit eng verbundene Umsätze von Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art erfüllen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie). Darüber hinaus setzt – so der EuGH – Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie nicht voraus, dass die betreffende Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden erbracht wird …

Quelle:

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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