Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Experten befürchten längere Krankschreibungen statt sinkende Fehlzeiten
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisiert die Koalitionspläne zur Attestpflicht ab Tag eins und zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung als kontraproduktiv. Experten warnen vor längeren Krankschreibungen und steigendem Präsentismus…
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Die Bundesregierung plant, die Attestpflicht auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. AOK-Chefin Carola Reimann hält beide Vorhaben für wenig zielführend. Gegenüber der Funke Mediengruppe bezeichnete sie die geplante Regelung als „unsinnig“, da Arbeitgeber schon heute ein Attest ab dem ersten Tag einfordern dürfen. Die neue gesetzliche Vorgabe schaffe keinen Mehrwert, sondern entziehe dem Gesundheitssektor Kapazitäten, die für die Patientenversorgung benötigt würden.
Die telefonische Krankschreibung verteidigte Reimann als wirksames Mittel in Infektionswellen. Missbrauch sei nicht feststellbar, wie die Corona-Pandemie gezeigt habe. Stattdessen fordert sie mehr Prävention und eine differenziertere politische Debatte über Krankheitstage, in der auch die Rolle der elektronischen AU-Einführung für den statistischen Anstieg der Fehlzeiten benannt werden müsse.
Fachleute aus Personalführung und Gesundheitsmanagement warnen vor einem gegenteiligen Effekt: Wer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, wird möglicherweise länger krankgeschrieben als nötig. Bastian Schmidtbleicher-Lück, Geschäftsführer von Moove, verweist darauf, dass der sprunghafte Anstieg der Krankenstände seit 2022 zu einem erheblichen Teil ein statistischer Effekt sei, ausgelöst durch die Einführung der elektronischen AU-Meldung.
Arbeitsrechtler Frank Holland und Schmidtbleicher-Lück sehen in einer pauschalen Attestpflicht ein Misstrauenssignal an die gesamte Belegschaft. Zudem drohe verstärkter Präsentismus. Schmidtbleicher-Lück beziffert die Kosten eines Fehltags auf mindestens 360 Euro, die Kosten von Präsentismus lägen etwa doppelt so hoch.
Rechtlich gilt weiterhin § 5 Abs. 1 EZGF: Attest ab dem vierten Tag. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Für HR empfehlen Experten, bestehende Verträge zu prüfen, Fehlzeiten zu analysieren und Instrumente wie Rückkehrgespräche, betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliches Gesundheitsmanagement strategisch zu stärken.
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