Aufrechnung von Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V laut SG Düsseldorf unwirksam

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2022 (Aktenzeichen S 15 KR 1185/22 KH) entschieden, dass Krankenkassen nicht berechtigt sind, ihre Forderungen auf Zahlung von Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V aufrechnen zu dürfen

7. November 2023
  • MD
  • Ökonomie

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2022 (Aktenzeichen S 15 KR 1185/22 KH) entschieden, dass Krankenkassen nicht berechtigt sind, ihre Forderungen auf Zahlung von Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V aufrechnen zu dürfen. Zwar sei zutreffend, dass das Aufrechnungsverbot gemäß § 109 Abs. 6 SGB V nicht anwendbar sei, da der Vergütungsanspruch nicht mit einem Erstattungsanspruch aufgerechnet worden sei. Jedoch verstoße die Aufrechnung der Krankenkasse gegen das landesvertragliche Aufrechnungsverbot NRW, so das SG Düsseldorf…

Quelle:

kmh-medizinrecht.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.