Baden-Württemberg stellt Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen um
Baden-Württemberg richtet seine Krankenhausplanung neu an Leistungsgruppen, Planungsebenen und Bedarf aus. Die TK begrüßt mehr Landesverantwortung, sieht aber offene Fragen zur konkreten Umsetzung…
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Baden-Württemberg hat einen neuen Krankenhausplan beschlossen und stellt die bisherige Rahmenplanung nach Fachabteilungen auf 65 Leistungsgruppen und drei räumliche Planungsebenen um. Die TK-Landesvertretung bewertet diesen Schritt grundsätzlich positiv, weil das Land stärker steuert, welche Klinik welche Leistungen erbringen darf. Zugleich sieht Nadia Mussa offene Punkte bei Qualitätsvorgaben, Kriterien und Anpassungsmechanismen.
Kritisch bewertet Mussa die finale Fassung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes. Nach ihrer Einschätzung hat die Behandlungsqualität im Gesetzgebungsverfahren an Gewicht verloren. Leistungsgruppen können nun auch ohne Erfüllung der Qualitätsvorgaben vergeben werden, wenn dies für die flächendeckende Versorgung erforderlich ist. Die Entscheidung liegt bei den Landesbehörden.
Positiv hebt Mussa hervor, dass Baden-Württemberg die Planung am tatsächlichen Bedarf ausrichtet. Digitalisierung, Telemedizin, sektorenübergreifende Versorgung, MEDI:CUS und die elektronische Patientenakte werden im Plan ausdrücklich berücksichtigt. Auch die Abstimmung mit anderen Bundesländern erhält ein eigenes Kapitel.
Unklar bleibt aus Sicht der TK, nach welchen Kriterien Leistungsgruppen den Versorgungsebenen zugeordnet werden. Offen ist auch, in welchen Intervallen der Krankenhausplan angepasst wird und wie demografische Entwicklung sowie Morbidität fachkundig in die Planung einfließen. Mussa fordert deshalb einen breiten Strategieprozess mit den verantwortlichen Akteuren im Land.
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