BAG-Urteil stärkt Equal Pay: Frauen dürfen sich am Bestverdiener orientieren
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass Frauen Anspruch auf das Gehalt des bestverdienenden Kollegen haben können…
- Personal
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil zur Entgeltgleichheit entschieden, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit Anspruch auf das Gehalt des bestverdienenden Kollegen haben können.
Im verhandelten Fall klagte eine leitende Angestellte von Daimler Truck, die weniger verdiente als männliche Kollegen in derselben Entgeltgruppe. Das Gericht stellte klar, dass der Medianwert als Vergleichsgröße keine Bedeutung hat. Maßgeblich ist der direkte Vergleich zweier Gehälter, sofern die Tätigkeiten gleichwertig sind. Das BAG widersprach damit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, das nur den Medianunterschied anerkannt hatte. Das Berufungsverfahren wird fortgeführt. Für Arbeitgeber gilt nun: Entgeltunterschiede müssen transparent und sachlich begründet sein. Unbegründete Abweichungen können erhebliche Nachforderungen auslösen.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.