Bundesamt für Soziale Sicherung erlässt Förderrichtlinie für 50-Milliarden-Transformationsfonds
Das BAS hat am gestrigen Mittwoch die Förderrichtlinie für den Transformationsfonds erlassen, der bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhausstrukturen in Deutschland bereitstellt…
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Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 26. August die Förderrichtlinie für den Transformationsfonds erlassen. Das Regelwerk schafft die Grundlage für ein einheitliches Förderverfahren und legt die Voraussetzungen für die Vergabe von bis zu 50 Milliarden Euro fest, die bis 2035 für den strukturellen Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft bereitstehen.
Der Transformationsfonds ist Bestandteil der Krankenhausreform. Gefördert werden Vorhaben, die Krankenhausstandorte zusammenführen, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen schaffen, telemedizinische Netzwerke aufbauen oder integrierte Notfallstrukturen stärken. Die Länder entscheiden, welche Projekte sie beim BAS zur Förderung einreichen. Das BAS prüft die Anträge und zahlt die Mittel aus.
BAS-Präsident Markus Algermissen betonte, die Richtlinie schaffe Transparenz und Klarheit über das Förderverfahren und die Verwaltungspraxis des BAS. Die Richtlinie wurde nach enger Abstimmung mit den Bundesländern erarbeitet.
Erste Fördermittel hat das BAS bereits im April 2026 bewilligt und ausgezahlt. Über das laufende Antragsgeschehen informiert das BAS fortlaufend auf seiner Internetseite und veröffentlicht monatliche Statistiken. Die Förderrichtlinie ist dort ebenfalls abrufbar.
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