BEEP stellt Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten vor haftungsrechtliche Herausforderungen

Das Pflegebefugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz soll akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen heilkundliche Tätigkeiten in Wund-, Demenz- und Diabetesversorgung übertragen. Langjährig qualifizierte Fachkräfte bleiben außen vor, Haftungsfragen ungeklärt…

3. Februar 2026
  • Pflege
  • Politik

Das neue Pflegebefugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz (BEEP) erlaubt Pflegefachpersonen heilkundliche Tätigkeiten in drei hochkomplexen Bereichen. Die Regelung richtet sich zunächst an akademisch Ausgebildete. Erfahrene Pflegekräfte mit spezialisierten Weiterbildungen profitieren davon nicht.

Ida Verheyen-Cronau, Leiterin der Zertifizierungsstelle der Initiative Chronische Wunden, sieht darin ein Problem. Akademische Bildung vermittle wichtige Kompetenzen wie wissenschaftliches Arbeiten. Die praktische Reflexion ersetze sie jedoch nicht. Fachgesellschaften hätten bereits tragfähige Qualifizierungswege entwickelt.

Die erweiterten Befugnisse bringen neue haftungsrechtliche Verantwortung mit sich. Wer eigenständig entscheidet, haftet auch eigenständig. Prof. Dr. Volker Großkopf und Verheyen-Cronau fordern klare Zuständigkeiten und faire Übergangsregelungen. Mehr Verantwortung sei richtig, sie dürfe jedoch nicht zur zusätzlichen Belastung werden.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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