Ambulant versus stationär: Ein Rechenbeispiel mit Verzerrungen

Ein Faktencheck zeigt, dass häufig zitierte Zahlen zu Versorgungsanteilen ambulant und stationär statistisch verzerrt sind und politische Narrative stützen sollen…

4. Februar 2026
  • Politik
  • Ökonomie

Aussagen zu angeblich unausgewogenen Versorgungs- und Finanzierungsanteilen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung prägen seit Monaten die gesundheitspolitische Debatte. Besonders verbreitet ist die These, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte behandelten fast alle Fälle, erhielten dafür aber nur einen kleinen Teil der GKV-Ausgaben. Ein Faktencheck auf Basis der GKV-Finanzstatistik 2024 zeigt jedoch, dass dieser Vergleich methodisch fehlerhaft ist.

Krankenhausausgaben umfassen auch Arzneimittel und weitere Kosten, die im ambulanten Bereich getrennt ausgewiesen werden. Bezieht man diese Posten korrekt ein, liegt der Ausgabenanteil des vertragsärztlichen Bereichs über dem der Krankenhäuser. Auch der Vergleich der Behandlungsfälle ist problematisch. Krankenhausfälle mit mehrtägiger Verweildauer werden ambulanten Kontakten von wenigen Minuten gegenübergestellt. Rechnet man die aufgewendete Behandlungszeit zusammen, erbringen Kliniken ein Vielfaches der medizinischen Minuten.

Die Analyse von Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer, BWKG Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, zeigt: Die häufig zitierte 97-zu-3-Relation ist statistisch nicht belastbar. Sie vereinfacht komplexe Versorgungsrealitäten und eignet sich nicht als Grundlage für Verteilungsdebatten. Eine sachliche Diskussion erfordert vergleichbare Maßstäbe und die Anerkennung der wechselseitigen Abhängigkeit beider Versorgungsbereiche.

Quelle:
daskrankenhaus.de

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