Berliner Gericht gibt Land Spielraum für Krankenhausfinanzierung
Das Verwaltungsgericht Berlin stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten des Landes gegenüber öffentlichen Krankenhausträgern, löst aber die strukturellen Probleme der Krankenhausfinanzierung nicht…
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Verfahren der DRK Kliniken gegen das Land Berlin entschieden, dass Berlin seine öffentlichen Krankenhausträger finanziell stützen darf. ver.di Berlin-Brandenburg wertet das als wichtiges Signal für die kommunale Gesundheitsversorgung in der Hauptstadt.
Konkret beseitigt das Urteil laut Gisela Neunhöffer, stellvertretende Landesfachbereichsleiterin Gesundheit bei ver.di Berlin-Brandenburg, eine zentrale Hürde für die Finanzierung des zugesagten 100-Prozent-TVöD für die Vivantes-Tochtergesellschaften.
Gleichzeitig betont ver.di: Das Urteil ändert nichts an den strukturellen Finanzierungsproblemen. Berlin müsse seinen Investitionsverpflichtungen endlich in ausreichendem Maß nachkommen und den langjährigen Investitionsstau beheben. Auf Bundesebene fordert ver.di ein Finanzierungssystem, das die tatsächlichen Krankenhauskosten abbildet und Personalkosten vollständig refinanziert. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit seinen Sparvorschlägen steht dem aus Sicht der Gewerkschaft entgegen.
Kommunale Krankenhäuser seien unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Statt Sonderlösungen und Budgetdeckelungen nach dem Rasenmäherprinzip brauche es eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung. Das Urteil schaffe mehr Handlungsspielraum, ersetze aber keine strukturelle Reform.
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