Berliner Verwaltungsgericht verhandelt: Senat soll Vivantes unzulässig bevorzugt haben
Fast 30 Berliner Krankenhäuser klagen gegen den Senat, weil dieser dem kommunalen Vivantes-Konzern zwischen 2019 und 2022 rund 515 Millionen Euro zusätzlich zu regulären Investitionen bereitgestellt haben soll…
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Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt eine Klage, die die Grundlagen öffentlicher Krankenhausfinanzierung in Deutschland berührt. Die gemeinnützige DRK-Klinik Köpenick hat 2023 stellvertretend für fast 30 private, frei-gemeinnützige und konfessionelle Berliner Krankenhäuser Klage gegen das Land Berlin eingereicht.
Der Vorwurf: Der Senat habe dem kommunalen Vivantes-Konzern zwischen 2019 und 2022 zusätzlich zu regulären Investitionen 515,05 Millionen Euro zum Defizitausgleich bereitgestellt. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das EU-Beihilferecht und das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Zudem beeinträchtige die indirekte Finanzierung der überdurchschnittlichen Vivantes-Tarife die Berufsfreiheit anderer Träger, weil diese bei der Personalgewinnung benachteiligt würden.
Hintergrund ist das Prinzip der dualen Finanzierung. Krankenkassen tragen Personal- und Sachkosten, die Bundesländer müssen in Bauten und Technik aller Plankrankenhäuser investieren, unabhängig vom Träger. Genau diese Trägervielfalt sehen die Kläger durch die Sonderförderung verletzt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Verwaltungsrechtsweg bereits für zulässig erklärt. Ein Urteil könnte noch am Verhandlungstag fallen. Nicht ausgeschlossen ist eine bundesweite Signalwirkung. Ein vergleichbares Verfahren des Klinikverbunds Agaplesion gegen die Stadt Frankfurt am Main wurde 2025 vom Bundesverwaltungsgericht ebenfalls für zulässig erklärt.
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