Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht: Wann Kliniken für lückenhafte Entlassplanung haften
Ein BGH-Urteil vom 04.06.2024 zeigt: Fehlt nach der Entlassung eine medizinisch notwendige Kontrolluntersuchung, kann das als Befunderhebungsfehler gewertet werden und die Beweislast zugunsten der Patienten verschieben…
- QM
Ein unklarer Hinweis im Entlassbrief kann haftungsrechtlich folgenreich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.06.2024 (Az. VI ZR 108/23): Versäumt eine Klinik, eine medizinisch notwendige Nachuntersuchung rechtzeitig zu veranlassen, kann das als Befunderhebungsfehler eingestuft werden.
Der Fall betraf ein in der 25. Schwangerschaftswoche geborenes Kind. Wegen des bekannten Risikos einer Frühgeborenen-Retinopathie erfolgten während des Klinikaufenthalts regelmäßige Augenkontrollen. Nach unauffälligem Befund wurde das Kind am 31.10.2016 entlassen, obwohl der errechnete Geburtstermin erst am 10.11.2016 lag. Laut Verfahrensfeststellungen hätten die Kontrollen bis zu diesem Termin fortgesetzt werden müssen. Der Entlassbrief empfahl stattdessen eine augenärztliche Kontrolle erst nach drei Monaten. Kurz darauf wurde eine Retinopathie festgestellt. Das rechte Auge des Kindes erblindete vollständig, auf dem linken verblieb eine hochgradige Sehbehinderung.
Das OLG Oldenburg sprach unter anderem 130.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der BGH hob das Urteil auf und verwies es zurück, bestätigte aber die rechtliche Einordnung: Die unterbliebene Befunderhebung kann eine Beweislastumkehr auslösen. Patienten müssen dann unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr vollständig beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat.
Rechtsanwalt Michael Timpf betont, dass dieser Grundsatz weit über die Frühgeborenenmedizin hinausreicht. Bei Tumornachsorge, kardiologischer Abklärung oder neurologischen Kontrollen stellt sich dieselbe Frage: Reichte ein Hinweis im Entlassbrief, oder hätte die Klinik den Anschlusstermin selbst koordinieren müssen? Betroffene sollten Entlassbriefe, Überweisungen und Terminnotizen frühzeitig sichern.
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