G-BA beschließt neue Leistungen für Gastrostomie- und Jejunostomiekatheter im EBM
Zum 1. Juli hat der Bewertungsausschuss neue EBM-Leistungen für Katheter-Eingriffe beschlossen, die vorübergehend extrabudgetär vergütet werden…
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Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2026 neue Gebührenordnungspositionen für den Wechsel und das Entfernen von Jejunostomie- und Gastrostomiekathetern in den EBM aufgenommen. Die GOP 04517, 04519 und 04524 sowie 13413, 13414 und 13416 werden vorübergehend extrabudgetär vergütet.
Die neuen GOP ersetzen bisherige Sternchenleistungen, die Vertrags- und Klinikärzte bis zum 30. Juni gemäß AOP-Katalog (Abschnitt 2, § 115b SGB V) abrechnen konnten. Diese waren den jeweiligen OPS-Kodes übergangsweise zugewiesen worden, weil die Leistungsinhalte der damaligen GOP nicht vollständig abgebildet wurden.
Ist beim Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, können Ärzte zusätzlich zur GOP 04524 oder 13416 auch die GOP 04511 oder 13400 abrechnen, ebenfalls extrabudgetär.
KBV und GKV-Spitzenverband überprüfen die Sternchenleistungen schrittweise. Für zwei Bereiche steht ein Beschluss noch aus: die Endosonographie von Magen, Ösophagus, Duodenum, Gallenwegen und Pankreas sowie die MRT-Untersuchung bei MRT-gesteuerter perkutaner Biopsie eines thorakalen Gelenkes. Beide sollen bis Jahresende geregelt werden.
Der AOP-Katalog wurde zum 1. Juli ebenfalls angepasst. Zusätzlich korrigierten KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft die GOP-Zuordnung zur Kardioversion (OPS-Kode 8-640.0).
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