BMG beauftragt IQWiG: Sechs Mindestvorhaltezahlen-Projekte starten jetzt

Das BMG hat dem IQWiG erstmals sechs Aufträge zu Mindestvorhaltezahlen erteilt, die das Institut bis Anfang August 2026 nach eigener Methodik bearbeitet. Ergebnisse fließen über InEK-Analysen in eine Rechtsverordnung ein…

28. Mai 2026
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Damit startet die praktische Umsetzung eines Instruments aus der Krankenhausreform von 2024, das Mindestvorhaltezahlen nicht nur einmalig, sondern auch regelmäßig weiterentwickeln soll.

Die Aufträge betreffen die Leistungsgruppen Endoprothetik Hüfte, Revision Hüftendoprothetik, Endoprothetik Knie, Revision Knieendoprothetik, Carotis operativ oder interventionell sowie komplexe periphere arterielle Gefäße. Das IQWiG hat bis Anfang August 2026 Zeit, diese Aufträge zu bearbeiten. Grundlage ist eine vom Institut entwickelte Methodik, die bereits im Vorjahr vorgestellt wurde und Empfehlungen sowohl anhand von Qualitäts- als auch von Wirtschaftlichkeitskriterien ableitet. Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie, verweist auf die geleistete methodische Vorarbeit und verbindet die Projekte mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen und zukunftssicheren Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die IQWiG-Empfehlungen dienen anschließend als Basis für Analysen des InEK zu den Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahl auf Anzahl und geographische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf Grundlage dieser Analysen legt das BMG die Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest. Dies erfolgt per Rechtsverordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss.

Quelle:
iqwig.de

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