BMG stärkt G-BA im Streit um Mindestmengen vor dem Verfassungsgericht

Das Bundesgesundheitsministerium stellt sich hinter den G-BA und betont die Bedeutung der Mindestmengen für Qualität und Versorgung…

1. Dezember 2025
  • Politik

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekräftigt seine Unterstützung für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der aktuellen Debatte um Mindestmengen. Staatssekretärin Katja Kohfeld erklärte bei der Qualitätskonferenz in Berlin, die Festlegung dieser Vorgaben liege bewusst in der Verantwortung des G-BA. Mindestmengen seien ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Hintergrund ist eine Verfassungsklage der Länder Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg, die die Zuständigkeit des G-BA in der Neonatologie anfechten. G-BA-Mitglied Karin Maag wies die Vorwürfe mangelnder Evidenz entschieden zurück und sprach von „Ignoranz gegenüber den Entscheidungsgrundlagen“.

Aktuell erfüllen bundesweit 1.006 Kliniken die Mindestmengenanforderungen. Der Rückgang gegenüber 2019 spiegelt laut Maag die Konzentration auf Qualität wider. Das BMG betonte, die Krankenhausreform und das geplante Krankenhausanpassungsgesetz zielten auf eine hochwertige Versorgung bei gesicherter Planungshoheit der Länder. Auf der Konferenz diskutieren Expertinnen und Experten über die Weiterentwicklung der Qualitätsmessung und die Rolle des G-BA in einem zunehmend komplexen Gesundheitssystem.

Quelle:
aerzteblatt.de

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