Bund gibt Kliniken Aufschub bei Reform – Kritik an gelockerten Qualitätsstandards
Die Krankenhausreform wird um ein Jahr verschoben. Kleine Kliniken erhalten Ausnahmen, Kassen warnen vor Qualitätsverlusten…
- Politik
- Ökonomie
Das Bundeskabinett hat Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Die Reform tritt nun erst 2030 vollständig in Kraft. Damit erhalten die Länder mehr Zeit, um Strukturen anzupassen und Klinikschließungen zu vermeiden. Kleine Krankenhäuser dürfen vorübergehend weiterbetrieben werden, auch wenn sie Qualitäts- oder Personalvorgaben nicht erfüllen. Diese Ausnahmen gelten drei Jahre und liegen in der Verantwortung der Länder. Der Bund übernimmt zudem den Finanzierungsanteil der Krankenkassen im Transformationsfonds und stellt zusätzliche Mittel bereit. Gesundheitsministerin Nina Warken betonte, dass die Reform trotz Aufschub zu einer Konzentration der Versorgung führen werde. Die Gesetzlichen Krankenkassen kritisieren die Lockerungen der Qualitätsstandards und warnen vor Risiken für die Patientensicherheit. Ziel der Reform bleibt die Spezialisierung und wirtschaftliche Stabilisierung des Krankenhaussektors.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.