Bund kürzt GKV-Finanzierung um 4,75 Milliarden Euro: Versicherte und Arbeitgeber tragen die Last
Der Bund kürzt seine Beteiligung an der GKV-Finanzierung um netto 4,75 Milliarden Euro jährlich. Versicherte und Arbeitgeber gleichen das Defizit aus…
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Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass der Bund seine Finanzierungsverantwortung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung systematisch unterläuft. Unterm Strich zahlt er in den kommenden Jahren 4,75 Milliarden Euro weniger, obwohl er von allen anderen Akteuren im Gesundheitssystem Beiträge zur Stabilisierung einfordert.
Die FinanzKommission Gesundheit beziffert die Belastung der GKV durch die Versorgung von Bürgergeldbeziehenden auf 12 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine schrittweise Anhebung der Beitragspauschalen vor, streckt diese jedoch über fünf Jahre und deckelt sie bei 2 Milliarden Euro. Die reale Entlastung sinkt dadurch nur vorübergehend auf rund 11 Milliarden Euro im Jahr 2031, bevor die Belastung erneut auf 12 Milliarden Euro ansteigt. Hinzu kommt, dass der Bund gleichzeitig seine Beteiligung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, etwa Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bei Kinderbetreuung, von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro jährlich senkt.
Verwaltungsratsvorsitzende Dr. Susanne Wagenmann wirft der Regierungskoalition vor, sich aus der Finanzierungspflicht zu stehlen, während Versicherte und Arbeitgeber die Rechnung zahlen. Verwaltungsratsvorsitzender Uwe Klemens verweist auf die Effizienz der Krankenkassen als Beleg dafür, dass die GKV ihren Teil bereits leistet. Von jedem ausgegebenen Euro fließen nur 3,86 Cent in die Verwaltung, bei der privaten Krankenversicherung sind es rund 10 Cent. Seit dem Jahr 2000 sank die Zahl der Kassen durch freiwillige Fusionen von 420 auf 93, während die Versichertenzahl um 5,4 Prozent stieg und die Mitarbeiterzahl um 3,1 Prozent sank. Die GKV versorgt heute 75 Millionen Versicherte.
Prof. Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, hält beide Maßnahmen für verfassungswidrig: die Unterfinanzierung der Versorgung von Bürgergeldbeziehenden ebenso wie die Kürzung der Bundesbeteiligung nach § 221 SGB V. Er begrüßt ausdrücklich die Klagen, die der GKV-Spitzenverband im Herbst 2025 eingereicht hat. Bürgergeld wird ab dem 1. Juli in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt.
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