Bund: Kurzarbeitergeld für Kliniken sei nicht erforderlich

16. April 2020
  • Politik
  • Ökonomie

Für Kliniken wird Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise nach Angaben der Bundesregierung nicht benötigt, da für Erlösausfälle aus nicht durchgeführten planbaren Leistungen Ausgleichszahlungen vorgesehen sind. Eine Anmeldung von Kurzarbeitergeld sei „zur Sicherung der Liquidität des Krankenhauses daher nicht erforderlich“ …

Quelle:

onvista.de


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