Bund und Länder erzielen Kompromiss zur Krankenhausreform
Bund und Länder haben sich auf Anpassungen der Krankenhausreform verständigt. Der Bundestag könnte das Gesetz kommende Woche beschließen…
- Politik
Bund und Länder haben ihren Streit über die Krankenhausreform beigelegt. Damit rückt ein Beschluss für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundestag näher. Die Fraktionen wollen den Kompromiss bald bestätigen.
Kernpunkt ist die Zuweisung von Leistungsgruppen an Kliniken. Erfüllt ein Haus die Qualitätsvorgaben nicht, sind künftig Ausnahmen möglich. Eine erste Ausnahme gilt für drei Jahre und setzt grundsätzlich die Zustimmung (Einvernehmen) der Krankenkassen voraus. Teilen die Länder die Leistungsgruppen noch bis Ende 2026 zu, reicht eine Anhörung (Benehmen) der Kassen aus. Ein Veto ist dann ausgeschlossen. Weitere Ausnahmen von jeweils drei Jahren bleiben möglich, benötigen jedoch erneut eine Zustimmung.
Auch die 2.000-Meter-Regel zur Definition von Klinikstandorten bleibt bestehen. Bei Abweichungen müssen die Krankenkassen informiert und einbezogen werden.
Die Definition von Fachkrankenhäusern wird deutlich später umgesetzt als zunächst geplant. Eine Überprüfung (Evaluation) durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft soll erst nach September 2029 erfolgen. Die verbindliche Definition soll im März 2030 vorliegen. Eine Zuordnung zum „Level F“ (Fachkliniken) ist ab Januar 2031 vorgesehen.
Unverändert bleiben die Regeln zum Pflegebudget und zu den Pflegepersonaluntergrenzen. Beim Transformationsfonds zum Umbau der Kliniken ist eine erläuternde Notiz angekündigt. Der Bundesrat soll voraussichtlich Ende März abstimmen. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern gilt als abgewendet.
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